Umsatzsteuerregistrierung in Ungarn
Wenn es geklärt wurde, dass für Sie die Steuerregistrierung in Ungarn nötig ist, erledigen wir Ihnen die Beantragung der Steuernummer.Die Dienstleistung umfasst:
- die Vorbereitung der nötigen Formulare für Einreichung des Steuernummernantrags beim Finanzamt,
- Bekanntgabe grundsätzlicher Umsatzsteuerregeln, Rechnungsführungsregeln.
Zur Anmeldung sollen Sie uns unbedingt die entsprechenden Informationen über Ihre Firma, Ihr geplantes Geschäft bekannt geben.
Der Registrierungsprozess benötigt 2-3 Wochen nach dem Vorliegen der nötigen Dokumenten, deshalb ist es sinngemäß, diesen rechtzeitig zu starten.
Wenn Sie darin unsicher sind, ob Sie eine Steuernummer beantragen sollen, nehmen Sie unsere Beratungsdienstleistung in Anspruch. Im Allgemeinen geben wir im Rahmen einer Beratung in ein paar Stunden bekannt, ob die ungarische Steuernummer für Sie verbindlich ist.
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Eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht kann sich
grundsätzlich schon bei folgenden Geschäften in Ungarn ergeben:
- Handelstätigkeit
- Grundstücksbezogene Leistungen in Ungarn
- Montage- oder Werklieferungen
- Bauleistungen
- Organisation von Konferenzen
- Erwerb von Waren, bestimmte Dienstleistungen in Ungarn
- Innergemeinschaftliche Lieferungen von Ungarn
- Exportgeschäfte aus Ungarn aus
- Subunternehmer-Leistungen
- Verlagerung eigener Vermögensgegenstände