Häufigkeit der Umsatzsteuererklärungen in Ungarn
17.4.2017
Im Gegensatz zu Deutschland werden in Ungarn keine Voranmeldungen, sondern endgültige Steuererklärungen erstellt. Es gibt keine Möglichkeit dafür, die Voranmeldungen in der Jahreserklärung zu korrigieren, sondern jede einzelne periodische Steuererklärung wird als endgültig betrachtet. Eine Korrektur ist nur durch eine sog. Selbstrevision möglich.
Häufigkeit der Umsatzsteuererklärungen
Eine neu eingetragene Gesellschaft in Ungarn ist zur monatlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Dementsprechend sind die Umsatzsteuererklärungen jeweils bis zum 20. Tag des Folgemonats einzureichen.
Änderung der Häufigkeit der Umsatzsteuererklärungen
Wenn die tatsächliche Umsatzsteuerverpflichtung eines Steuerzahlers mit monatlicher Umsatzsteuererklärung in dem dem Erklärungsjahr vorangehenden 2. Jahr aufgrund der Umsatzsteuererklärungen den Betrag von 1 Million HUF nicht erreicht hat, wird er zur vierteljährlichen Erklärung verpflichtet. Die Erklärung ist in diesem Fall jeweils bis zum 20. Tag nach dem Erklärungszeitraum zu erstellen und einzureichen, bzw. ist die zu zahlende Steuer bis zu diesem Zeitpunkt zu bezahlen.
Wenn die tatsächliche Umsatzsteuerverpflichtung in dem dem Erklärungsjahr vorangehenden 2. Jahr nicht einmal einen Betrag von 250.000 HUF erreicht hat, sowie der Jahresumsatz bei weniger als 50 Millionen HUF lag, wird der Steuerzahler auf jährliche Erklärung umgestellt. Die Erklärungsfrist ist in diesem Fall der 25. Februar des Folgejahres.
Steuerzahler mit einer Umsatzsteuer-ID-Nummer können keine jährlichen Erklärungen einreichen.
Regeln der Umstellung
Steuerzahler, bei denen die tatsächlich zu zahlende Steuer zwischenjährlich den Betrag von 250.000 HUF erreicht, müssen von jährlicher Erklärung auf vierteljährliche Erklärung umstellen. Wenn dieser Betrag sogar eine Höhe von 1 Million HUF erreicht, wird auf monatliche Erklärung umgestellt. Die Umstellung hat ab dem ersten Quartal nach der Überschreitung des Grenzwertes zu erfolgen.
Wenn die zu zahlende Steuer ab Anfang des Jahres den Betrag von 1 Million HUF erreicht hat, muss von vierteljährliche
r auf monatliche Erklärung umgestellt werden. Die Umstellung hat ab dem ersten Monat nach der Überschreitung des Grenzwertes zu erfolgen.
Häufige Fehler in Verbindung mit der Häufigkeit der Umsatzsteuererklärungen
Sie haben am Anfang des Jahres eine Forderung aus einem früheren Zeitraum und zwar in Form eines früher nicht zurückverlangten Steuerbetrages, hinsichtlich dessen Sie sich so entschieden haben, dass dieser Ihre spätere Steuerverpflichtung vermindern wird. Wenn Sie einen solchen Posten haben, merken Sie eventuell nicht, dass die Differenz zwischen der zu zahlenden und der abzuziehenden Steuern in Ihrer Erklärung die Höhe von 1 Million HUF erreicht hat, weil für Sie z.B. wegen des Übertrags insgesamt gar keine Steuerverpflichtung entsteht. Die Salden für die einzelnen Zeiträume sind in diesem Fall ohne die Überträge ab Jahresanfang zu prüfen.
Bei der Registrierung werden alle neuen umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler zur monatlichen Erklärung verpflichtet. Dies hat sich in Ungarn ab 2015 geändert, davor gab es eine grundsätzliche Verpflichtung zur vierteljährlichen Erklärung. In Einzelfällen kann sich selbst das Finanzamt bei der Feststellung der Häufigkeit der Umsatzsteuererklärungen irren. In diesem Fall können Sie die Berichtigung des Fehlers verlangen.
Das nächste Mal werden wir über die Regeln hinsichtlich der Häufigkeit der innergemeinschaftlichen zusammenfassenden Meldungen schreiben, da diese von der Häufigkeit der Umsatzsteuererklärungen abweichen kann.