Die 5 häufigsten Ursachen für eine Zurückweisung
bei Mehrwertsteuer-Rückerstattungen aus Ungarn
22.3.2016
Das EU-Recht ermöglicht Unternehmen Mehrwertsteuer auch nach Bezügen zurückzubekommen, die in solchen Mitgliedstaaten angesetzt wurden, wo das Unternehmen keine Niederlassung hat.
Hierfür muss der MWSt Rückerstattungsantrag im eigenen Land eingereicht werden, was dann vom zuständigen Amt nach Ungarn abgefertigt wird.
Die häufigsten Ursachen für eine Ablehnung:
- der beantragte Betrag wird in EUR statt in HUF angegeben
- die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse ist nicht gültig
- verspätete/keine Antwort auf das Ersuchen der ungarischen Steuerbehörde
- für den gleichen Zeitraum werden mehrere Anträge gestellt
- das Formular wird in letzter Minute eingereicht, so können die oben genannten Fehler nicht mehr korrigiert werden
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1. Der beantragte Betrag wird in EUR statt in HUF angegeben
Im Antragsformular ist die Antragssumme in HUF anzugeben. 100 HUF entsprechen ca. 0,315 EUR, wenn also der Betrag auf dem Formular nicht in HUF sondern in EUR angegeben wird, und wird der Betrag somit eventuell die Minimumsumme (13.000) für eine Rückerstattung nicht erreichen,
2. Die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse funktioniert nicht
Während des Verfahrens ist nur elektronischer Kontakt möglich, so muss im Rückerstattungsantrag eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden. Ändert sich diese Adresse, so wird eine Kommunikation mit der ungarischen Steuerbehörde ausgeschlossen. Man bekommt keine Benachrichtigungen, und man kann nicht fristgemäß reagieren. Der Rückerstattungsantrag in Ungarn wird somit abgelehnt.
3. Verspätete/keine Antwort auf das Ersuchen der ungarischen Steuerbehörde
Ungarische Behörden haben das Recht, während des Verfahrens zweimal nach weiteren Unterlagen zu fragen. In der Regel wird dies auch vollzogen, so muss man sich oft über die entsprechenden Verträge und die Transaktionsumstände äußern. Da dieses Anliegen auf Ungarisch erfolgt, verstehen viele Antragssteller nicht, wonach die ungarische Behörde fragt. Die Frist von 1 Monat vergeht daher oft sehr schnell, und da keine Antwort zum Amt eingeht, wird der Rückerstattungsantrag in Ungarn abgelehnt.
4. Für den gleichen Zeitraum werden mehrere Anträge gestellt
Wenn der Antrag aus oben genannten Gründen, oder aus einem anderen Grund abgelehnt wird, reichen die Unternehmen oft einen neuen Antrag auf denselben Zeitraum ein. Auch in diesem Fall wird der Antrag automatisch abgelehnt, da für einen gewissen Zeitraum ein Antrag nur einmal eingereicht werden kann.
5. Das Formular wird in letzter Minute eingereicht, so können die oben genannten Fehler nicht mehr korrigiert werden
Die Antragsfrist ist immer der 30. September des folgenden Jahres. Viele reichen den Antrag erst in letzter Minute ein, und wenn es irgendwelche Fehler im Antrag, beim Ausfüllen des Formulars gibt, haben die Antragsteller keine Möglichkeit mehr diese Fehler zu korrigieren, da die Frist zwischendurch abläuft.
Da die entsprechenden Unterlagen vermutlich schon in Januar und Februar zur Verfügung stehen, lohnt es sich nicht mit der Einreichung des Rückerstattungsantrags bis September zu warten. Vor allem da man auch im Laufe des Jahres die Möglichkeit auf ein Rückerstattungsverfahren hat, wodurch auch früher zu Geld kommen kann.