Umsatzsteuer-Ungarn

Relax, we care

Entscheidungssituationen bei der Anforderung der ungarischen Steuernummer 

3.3.2016

Wie es in einem von unseren früheren Schreiben bereits erwähnt wurde, stellt die wichtigste Entscheidung bei der Anforderung der ungarischen Steuernummer der Beginn der Gültigkeit der Steuernummer dar. Darüber hinaus sollten aber Entscheidungen auch in anderen Fragen vor der Anmeldung getroffen werden. Diese können zunächst wie folgt aufgeführt werden:

 



Anmeldung der Tätigkeit

In Verbindung mit der Tätigkeit kann nicht automatisch von der eingetragenen Haupttätigkeit ausgegangen werden. Die unter der ungarischen Steuernummer ausgeübte Tätigkeit stimmt mit dieser beim Handelsgericht eingetragenen Tätigkeit oft nicht überein.
Von einem Lieferant der Automobilindustrie werden zum Beispiel Bauteile gefertigt. Wird dies z.B. in Deutschland getan. Wenn von ihm ein Lieferantenvertrag mit einem ungarischen Fahrzeughersteller abgeschlossen wird, wird nicht mehr die Fertigung, sondern der Handel seine Tätigkeit in Ungarn darstellen. Die Fertigung bedarf eines Standortes, Arbeitnehmer und entsprechender Arbeitsmittel, von denen nicht nur eine umsatzsteuerliche feste Niederlassung, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine körperschaftsteuerliche- und gewerbesteuerliche feste Niederlassung errichtet werden. Obwohl der geltende Steuersatz bezüglich der Körperschaftsteuer in Ungarn - in Höhe von 10% (ab 2017 9%) - ziemlich günstig ist, wird von den meisten umsatzsteuerlich registrierten Kunden nicht beabsichtigt, die mit einer körperschaftsteuerlichen festen Niederlassung verbundenen administrativen Aufgaben zu übernehmen.
Die Handelstätigkeit kann mit einer einfachen Umsatzsteuer-Registrierung ausgeübt werden, wobei beim Lieferant nur Umsatzsteuerpflichten entstehen.
Es ist wichtig, darauf zu achten, dass keine - auf eine höhere Steuerpflicht hinweisenden - Tätigkeiten angemeldet werden sollten, weil dadurch uns peinliche Fragen behängt werden könnten.


EU Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - HU-UID

Wenn es bereits am Anfang bekannt ist, dass der Handel in der Europäischen Gemeinschaft unter der ungarischen Steuernummer realisiert wird, gibt es keine Frage, und sollte die EU UID-Nummer angefordert werden. 
Wenn aber in diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, ob eine UID-Nummer benötigt wird, lohnt sich die Anforderung nicht. Das Vorhandensein der UID-Nummer kann in bestimmten Fällen die Erklärungspflicht häufiger machen. 
Die ungarische UID-Nummer kann später auch jederzeit angefordert werden, die Sachbearbeitung bedarf einiger Tage. 
 

Der anzuwendende Wechsel-Kurs für Umrechung auf HUF

In Ungarn wurde EUR noch nicht eingeführt, die amtliche Währung wird von HUF dargestellt. Da die Steuererklärungen in HUF ausgefüllt, bzw. die Steuern in HUF bezahlt werden müssen, weist die Umrechnung in HUF detaillierte Vorschriften auf.  
Die relevanteste Frage ist, von welcher Bank angewandten Kurs wir anwenden möchten? Die ungarischen Rechtsvorschriften ermöglichen, den Verkaufskurs einer gewählten Handelsbank anzuwenden. Wenn dies nicht entsprechend ist, dann können auch die Kurse der Ungarischen Nationalbank (MNB) oder der Europäischen Zentralbank (ECB) gewählt werden.  
Aus praktischen Gründen wird von den Beratern der Kurs von MNB bevorzugt: die Angaben können einfacher abgefragt werden. 
Sollte MNB oder ECB gewählt werden, muss diese bei der Registrierung der Steuernummer angemeldet werden. 

Das rechtzeitige Ãœberlegen von einigen Fragen kann die Steueradministration erleichtern.
 

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