Umsatzsteuer-Ungarn

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Ungarische Besonderheit: rückläufige Registrierung

17.2.2016

Wenn Sie eine ungarische Steuernummer brauchen um umsatzsteuerpflichtige Angelegenheiten zu erledigen, habe Sie hierfür zwei Möglichkeiten.

Falls Sie sich rechtzeitig um eine Steuernummer kümmern, bezieht sich die Steuernummer auf zukünftige Transaktionen. In diesem Fall wird Ihre Steuernummer vom Tag der Antragseinreichung ermittelt. Dies kann das Datum der Absendung, oder bei persönlicher Einreichung der Zeitpunkt des Einganges beim Finanzamt sein.


Im anderen Fall bezieht sich die Steuernummer auf Angelegenheiten die schon im Gange sind. Hier haben Sie die Möglichkeit auf eine rückläufige Anmeldung. Das Datum kann hierbei beliebig ausgewählt werden, und die ungarische Steuernummer wird rückläufig gültig sein. Natürlich müssen die Steuererklärungen auch rückläufig eingereicht werden.

Rückläufig kann aber keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer /UID/ beantragt werden. Dies ist in jedem Fall nur ab der Antragstellung gültig.


Die Bedeutung einer rückläufigen Anmeldung besteht darin, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Steuerpflichtigkeit zusammen entsteht. Ihre Kunden, die eine Rechnung mit ungarische, 27% MwSt. erhalten haben, können diese erst dann geltend machen, wenn die Rechnung eine valide Steuernummer aufweist. Wenn bei der Ausstellung der Rechnung, die Steuernummer noch nicht gültig war, kann der Abzug der Mehrwertsteuer bei Ihrem Partner abgelehnt werden.

Später berichten wir über weitere Wahlrechte bei einer umsatzsteuerliche Registrierung in Ungarn.